Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung des Schloener Hotten Totten e.V.
1. Verantwortlicher
Schloener Hotten Totten e.V.
Devener Weg 5
17192 Schloen-Dratow
E-Mail: schloenerhottentotten@gmail.com
Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß § 26 BGB:
- Simon Kokott (Vorstandsvorsitzender)
- Michael Hahn (1. Vorsitzender)
- Ronny Schwuchow (2. Vorsitzender)
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Mitgliederverwaltung, Beitragsverwaltung, Organisation von Veranstaltungen, Kommunikation mit Mitgliedern, Öffentlichkeitsarbeit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
3. Verarbeitete Daten
Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum (soweit erforderlich), Zahlungsdaten, Mitgliedschafts- und Kommunikationsdaten.
4. Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und f DSGVO.
5. Empfänger der Daten
Weitergabe erfolgt nur an Banken, Behörden oder Dienstleister, soweit dies für die Vereinsarbeit erforderlich ist.
6. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für Vereinszwecke oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
7. Foto- und Videoaufnahmen
Bei Vereinsveranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese können für die Dokumentation des Vereinslebens sowie für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, insbesondere:
- auf der zukünftigen Vereinswebseite,
- in sozialen Medien,
- in Vereinsinformationen,
- in regionalen Print- und Onlinemedien.
Betroffene Personen können berechtigte Einwände gegen die Veröffentlichung geltend machen.
8. Rechte der Betroffenen
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
9. Datensicherheit
Der Verein trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
10. Internetauftritt
Der Verein plant einen Internetauftritt. Nach Veröffentlichung der Website wird diese Datenschutzerklärung um die erforderlichen datenschutzrechtlichen Informationen ergänzt.
11. Inkrafttreten
Diese Datenschutzerklärung tritt mit Beschluss des Vereins in Kraft.
